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   BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00   

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https://dejure.org/2000,6494
BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00 (https://dejure.org/2000,6494)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2000 - 8 B 89.00 (https://dejure.org/2000,6494)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 8 B 89.00 (https://dejure.org/2000,6494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung eines Klägervortrags - Enteignungen von ostberliner Grundstücken

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Resrtitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 47 (Kurzinformation)

    Deutschlands Rechtslage nach 1945 und deutsche Wiedervereinigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Die Beschwerde übersieht bzw. will nicht erkennen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 8 ff. und 172 ; zuletzt Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 und vom 24. Februar 1998 - BVerwG 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ; 100, 1 ) wegen der faktisch fehlenden Durchsetzbarkeit des Grundgesetzes auch im Ostteil Berlins den dortigen Enteignungsbetroffenen bis zur Wiedervereinigung jedenfalls keine durchsetzbare Eigentumsposition zustand, für die die Bundesrepublik Deutschland einzustehen hätte.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - (BVerwGE 96, 8 ) ausgeführt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu besatzungshoheitlichen Enteignungen in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone sei "uneingeschränkt auf die Enteignungen im sowjetischen Sektor von Berlin zu übertragen".

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Die Beschwerde übersieht bzw. will nicht erkennen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 8 ff. und 172 ; zuletzt Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 und vom 24. Februar 1998 - BVerwG 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ; 100, 1 ) wegen der faktisch fehlenden Durchsetzbarkeit des Grundgesetzes auch im Ostteil Berlins den dortigen Enteignungsbetroffenen bis zur Wiedervereinigung jedenfalls keine durchsetzbare Eigentumsposition zustand, für die die Bundesrepublik Deutschland einzustehen hätte.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Die Beschwerde übersieht bzw. will nicht erkennen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 8 ff. und 172 ; zuletzt Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 und vom 24. Februar 1998 - BVerwG 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ; 100, 1 ) wegen der faktisch fehlenden Durchsetzbarkeit des Grundgesetzes auch im Ostteil Berlins den dortigen Enteignungsbetroffenen bis zur Wiedervereinigung jedenfalls keine durchsetzbare Eigentumsposition zustand, für die die Bundesrepublik Deutschland einzustehen hätte.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Die Beschwerde übersieht bzw. will nicht erkennen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 8 ff. und 172 ; zuletzt Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 und vom 24. Februar 1998 - BVerwG 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ; 100, 1 ) wegen der faktisch fehlenden Durchsetzbarkeit des Grundgesetzes auch im Ostteil Berlins den dortigen Enteignungsbetroffenen bis zur Wiedervereinigung jedenfalls keine durchsetzbare Eigentumsposition zustand, für die die Bundesrepublik Deutschland einzustehen hätte.
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Die Enteignung durch nicht an das Grundgesetz gebundene Stellen der DDR - wie hier - stand nicht unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 14 GG ergeben (BVerfGE 97, 89 und - zu einem ostberliner Sachverhalt - 100, 1 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 7 B 2.99

    Enteignung von ausländischem Vermögen in der ehemaligen DDR; tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Die Beschwerde übersieht bzw. will nicht erkennen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 8 ff. und 172 ; zuletzt Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 und vom 24. Februar 1998 - BVerwG 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ; 100, 1 ) wegen der faktisch fehlenden Durchsetzbarkeit des Grundgesetzes auch im Ostteil Berlins den dortigen Enteignungsbetroffenen bis zur Wiedervereinigung jedenfalls keine durchsetzbare Eigentumsposition zustand, für die die Bundesrepublik Deutschland einzustehen hätte.
  • BVerwG, 24.02.1998 - 7 B 42.98

    Faktisch entschädigungslos gebliebene Enteignung; Verantwortlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Die Beschwerde übersieht bzw. will nicht erkennen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 8 ff. und 172 ; zuletzt Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 und vom 24. Februar 1998 - BVerwG 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ; 100, 1 ) wegen der faktisch fehlenden Durchsetzbarkeit des Grundgesetzes auch im Ostteil Berlins den dortigen Enteignungsbetroffenen bis zur Wiedervereinigung jedenfalls keine durchsetzbare Eigentumsposition zustand, für die die Bundesrepublik Deutschland einzustehen hätte.
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 282/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden ehemaliger DDR-Politiker gegen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 282/99 - (ZOV 1999, 427) gibt für deren Rechtsauffassung nichts her.
  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 225/97

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses nach Widerruf eines

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
    Der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 282/99 - (ZOV 1999, 427) gibt für deren Rechtsauffassung nichts her.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 8 B 179.00

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit nur bei Klärung einer über den Einzelfall

    Es entspricht deshalb ständiger Rechtsprechung, dass wegen der faktisch fehlenden Durchsetzbarkeit des Grundgesetzes auch im Ostteil Berlins den dortigen Enteignungsbetroffenen bis zur Wiedervereinigung jedenfalls keine durchsetzbare Eigentumsposition zustand, für die die Bundesrepublik Deutschland einzustehen hätte; die Enteignung von Ostberliner Grundstücken durch nicht an das Grundgesetz gebundene Stellen der DDR stand deshalb entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 14 GG ergeben (vgl. BVerfGE 97, 89 und - zu einem Ostberliner Sachverhalt - 100, 1 ; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 sowie Beschluss vom 22. Mai 2000 - BVerwG 8 B 89.00 - n.v. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2000 - 8 B 62.00

    Entschädigung für die Verschlechterung eines während der DDR-Zeit verpachteten

    Im Übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass die Bundesrepublik Deutschland für Schädigungen während der DDR-Zeit nicht aus Art. 14 GG in Anspruch genommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 - 1 BvR 1611/94 - VIZ 1998, 203, vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2339/95 - und - 1 BvR 5/97 - ZOV 1998, 113 und vom 8. September 1999 - 1 BvR 2471/94 - VIZ 1999, 722 sowie BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1998 - BVerwG 7 B 42.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 139 S. 420 f. und vom 22. Mai 2000 - BVerwG 8 B 89.00 - n.v.).
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